Schulpflegschaft
Gremien der Elternarbeit
Klassenpflegschaft
Jede Klassenpflegschaft besteht aus allen Eltern der Schüler einer Klasse. Sie berät und beschließt über Fragen, die die Klasse betreffen. Die Klassenpflegschaften kommen in der Regel zweimal pro Schuljahr (bei Bedarf auch häufiger) zusammen. Gewählt wird ein Elternteil als Vorsitzenden sowie ein Stellvertreter. Beide sind Mitglieder der Schulpflegschaft. In der Schulpflegschaft hat jede Klasse nur eine Stimme. Aufgaben: Die Klassenpflegschaft ist beratend an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse bei folgenden Angelegenheiten beteiligt: Art und Umfang der Hausaufgaben, Durchführung der Leistungsüberprüfungen, Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, Klassenveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln, Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten. Außerschulische Aktivitäten.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft ist das übergeordnete Gremium der Eltern. Die Schulpflegschaft besteht aus allen gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertretern. In den Schulpflegschaftssitzungen werden Standpunkte erarbeitet, die in der Schulkonferenz Berücksichtigung finden sollen. Im Vordergrund steht hier die Vermittlung von Problemen zwischen Schule und Eltern, die gemeinsame Planung von Veranstaltungen, Zusammenarbeit mit dem Förderverein und die Informationsweitergabe an die Eltern. Außerdem wird hier die Planung von Schulfesten unterstützt. Doch ohne die Mithilfe und Information aller Eltern der Schule kann die beste Schulpflegschaft nicht arbeiten. Anregungen, Verbesserungsvorschläge werden gerne entgegengenommen, denn es kommt schließlich allen Kindern zu Gute.
Für das Schuljahr 2021/2022 wurden gewählt:
Schulkonferenz